Rechtsanwälte Garbe & Dittmann, Presse

PRESSE


Artikel aus dem "Hamburger Abendblatt" vom 17. April 2008

PROJEKT SCHNELLE ENTSCHEIDUNGEN ALS ZIEL

Familienschiedsgerichte sollen Justiz entlasten
Von Ralf Nehmzow

Außerhalb des normalen Instanzenweges soll das Gremium mit Anwälten und Richtern Streitigkeiten im Unterhaltsrecht klären.

Der Deutsche Richterbund rechnet wegen des neuen Unterhaltsrechts mit einer Klagwelle, auch in Hamburg. Anwälte registrieren bereits einen starken Zuwachs von Unterhaltsrechtmandaten - nun wurde in Hamburg ein "Familienschiedsgericht" gegründet, auch, um die Justiz zu entlasten. Dabei sollen die Streitfälle um Unterhalt und andere Familienrechtsfragen von Anwälten und Familienrichtern gemeinsam entschieden werden. Ein einzigartiges Justizprojekt, das bundesweit angelaufen ist.

Bisher gibt es 20 Anwälte und 14 Familienrichter, die in 16 Städten bei den Schiedsgerichten mitwirken werden. "Wir rechnen mit großem Zulauf und sind bereit für die Prozesse", sagt Michael Dittmann - er ist Rechtsanwalt und nun Hamburgs erster und einziger "Familienschiedsrichter". Das Ziel: "Wir wollen Rechtsuchenden die Möglichkeit bieten, ihre Streitfälle umfassend, schnell und geräuschlos zu erledigen, ohne dass sich Betroffene in langwierigen Verfahren durch alle Instanzen kämpfen müssen. Wir können Verfahren in Wochen erledigen, die bei Familiengerichten Jahre dauern." Das Familiengericht sieht das neue Projekt positiv. Gerichtssprecherin Sabine Westphalen: Wir freuen uns über alles, das mithilft, Rechtsuchenden schnellen Rechtsfrieden zu gewähren." Die Zeit drängt: Tausende von Unterhaltsregelungen in Familienstreitfällen müssen jetzt wieder überprüft werden, Folge des geänderten neuen Unterhaltsrechts, das seit Januar gilt.

"Wir fühlen uns nicht als Konkurrenz zu den Familiengerichten", so Dittmann, der wie seine Schiedskollegen auch Fachanwalt für Familienrecht ist. Mitglieder des Familienrechts-Anwaltverbandes CoopeRAtion gründeten das Familienschiedsgericht. Die Zivilprozessordnung lässt die Gründung solcher Gerichte ausdrücklich zu. In Zugewinn- und Vermögensauseinandersetzungen kann das Familienschiedsgericht tätig werden, "ein Schwerpunkt werden Unterhaltsrechtsfälle sein", so Dittmann. Sachgebiete, bei denen hoheitliche Aufgaben eine Rolle spielen, etwa bei Scheidungen, Versorgungsausgleich und Sorgerechtssachen, können nicht verhandelt werden. Dort ist weiterhin nur das Familiengericht zuständig.

So funktioniert das neue Schiedsgericht: Sind beide Eheleute bereit für diese unkomplizierte Lösung, unterwerfen sie sich per Vertrag dem Schiedsgericht und dessen Urteil. Die Parteien können wählen: ob sie das "kleine" Schiedsgericht (ein Anwalt) oder das "große" (ein Oberlandesgerichtsrichter, zwei Anwälte) möchten, auch die personelle Zusammensetzung. Als Beistand brauchen sie eigene Anwälte. Es gibt nur eine Instanz. Umsonst ist der Gang zum Schiedsgericht indes nicht: Entweder wird eine Honorarvereinbarung mit dem Schiedsgericht getroffen, oder es entstehen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - je nach Streitwert kann das billiger oder teurer werden als beim Zivilgericht. Infos: www.cooperation-fam.de im Internet.

Familienstreit: Mediatoren helfen

Ehen werden geschieden. Beziehungen scheitern - in solchen Fällen können auch Mediatoren helfen. Mediation (lat. Vermittlung) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien (Medianden) wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Es ist ein weiter Weg, in einem Streitfall zu einer Lösung zu finden. Es wird kein Rechtsrat erteilt, kein Urteil gesprochen. Mediatoren müssen eine einschlägige Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sowie Erfahrungen mit Mediationstätitkeiten haben, unparteiisch sein. (neh)

Presse ... (pdf-Datei)
<IMG SRC="logo_ani2.gif" WIDTH=300 HEIGHT=90 usemap="#logo_ani2" BORDER=0>