Rechtsanwälte Garbe & Dittmann, Presse

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Interview mit Rechtsanwalt Michael Dittmann in der Zeitschrift "Men´s Health", Ausgabe Mai 2008

"Gesellschaftlich und moralisch besteht keine Gleichberechtigung"

MICHAEL DITTMANN, Hamburger Anwalt für Familienrecht, hat bei Sorgerechtsstreitigkeiten schon vieles erlebt - auch Männer, die nach Hause kommen und ihr Haus leer vorfinden. Im Interview erklärt er, wie Fälle wie der vorliegende juristisch überhaupt möglich sind.

Eine Frau verlässt den Lebenspartner und taucht mit dem gemeinsamen Kind unter. Am Ende erhält sie vom Gericht das alleinige Sorgerecht. Wie kann das sein?
Der Bundesgerichtshof hat dazu ausdrücklich gesagt: Es darf nicht sein, dass ein Elternteil gegen das Gesetz handelt und dafür mit der Übertragung des Sorgerechts auch noch belohnt wird - mit der Begründung, Vater und Kind hätten sich zu lange nicht gesehen. Nur ist es sehr schwer, dieses Gesetz durchzusetzen. Das Gericht kann zwar Zwangsgelder aussprechen und einen nicht kooperierenden Elternteil in Haft nehmen. Aber wo soll dann das Kind während der Woche hin, wenn die Mutter in Haft ist und der Vater arbeitet? Das müsste dann womöglich solange ins Heim. Insofern ist das ein stumpfes Schwert. Vielleicht hat in dem hier vorliegenden Fall jemand zu der Frau gesagt: Sie dürfen das nicht - aber wenn Sie einfach mit dem Kind weggehen, dafür sorgen, dass der Vater es länger nicht sieht und dann den Antrag aufs Sorgerecht stellen, werden Sie damit durchkommen.

Hätte Gleiches gegolten, wenn der Vater mit Kind geflüchtet wäre?
Jein. Durch das gesellschaftliche Bild hat die Mutter nach wie vor einen Vorteil. Dieser Mutter-Bonus ist kein rechtliches Argument, er ist nirgends festgeschrieben, aber er steckt in den Köpfen: Das Kind gehört zur Mutter. Wenn ein Vater mit dem Kind verschwindet, wiegt das schwerer, da wird rechtlich die Faust geschwungen, weil er das Kind von der Mutter trennt. Geht die Mutter mit dem Kind weg, erhebt man nur den Zeigefinger, nicht die Faust. Wenn der Mann mit seinem Kind abhaut, würde das Familiengericht viel schneller handeln als im Falle der Frau.

Das Klingt nicht nach Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Vom Gesetz schon. Aber gesellschaftlich und moralisch besteht keine Gleichberechtigung. Dem müssen die Gerichte Rechnung tragen. Meist verdient der Mann das Geld und ist nicht zu Hause. Wie soll er da das Kind betreuen?

Was kann der Gesetzgeber tun, um Fälle wie den hier geschilderten zu verhindern?
Manche Fälle laufen einfach sehr misslich. Dieses oder nächstes Jahr kommt eine große Familiengerichtsreform auf uns zu. Dabei sollen die Zuständigkeiten des Familiengerichts erweitert werden, auch auf sämtliche Ansprüche von nichtehelichen Beziehungen. Die Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren sollen gestrafft und schneller verhandelt werden, es soll schneller Termine geben und schneller zu Entscheidungen kommen, um eine lange Verfahrensdauer, die zu Lasten des Kindes geht, unbedingt zu vermeiden. Inwieweit das angesichts knapper Kassen und chronischer Unterbesetzung in der Justiz überhaupt möglich ist, werden wir sehen.

Und was können die Väter tun, um Recht zu bekommen?
Möglichst sachlich bleiben. Einige versuchen auf selbstgerechte Art, die eigene Position durchzusetzen. Häufig ist der Punkt schnell erreicht, wo es nur noch um Rache geht oder darum, dem anderen zu schaden. Stets wird mit dem eigenen Recht und den Kindesbelangen argumentiert. Dahinter verschanzen sich alle, versuchen aber nur, eigene Interessen im Namen des Kindeswohls durchzuboxen. Es gibt Väter, die haben natürlich ein Recht, ihr Kind zu sehen. Aber sie fordern dies dann mit einer solchen Rigorosität ein, dass der Richter oft nicht anders kann, als sie dafür zu ermahnen. Ein derartiges Verhalten ist nicht förderlich. Man muss immer höflich bleiben und Respekt zeigen.

Inwieweit spielt häusliche Gewalt eine Rolle bei der Entscheidung?
Übt der Vater Gewalt gegenüber der Frau aus, hat das nicht immer Auswirkungen darauf, ob er Umgang mit dem Kind haben darf. Vielleicht hat er sie einmal geschlagen. Trotzdem kann er ein guter Vater sein. Da muss man nur dafür sorgen, dass die Elternteile nicht so viele Berührungspunkte haben. Nur bei Gewalt zu Lasten des Kindes wirkt sich das auf das Umgangsrecht aus.

Was für Umgangsmöglichkeiten gibt es für den Vater, wenn er das Kind lange nicht gesehen hat?
In so einem Fall kann das Gericht eine Anbahnung beschließen. Dafür gibt es verschiedene Modelle: Tagsüber ein paar Stunden, alle 2 Wochen am Wochenende. Vielleicht sagt das Kind auch, es will ihn nicht sehen, vielleicht hat die Mutter dem Kind eingeimpft, der Vater sei ein schlechter Mensch. Dann muss so eine Blockade erst einmal überwunden werden. Das Kind muss sich daran gewöhnen können, dass da jemand ist. Man muss ihm dabei helfen, wieder Vertrauen aufzubauen - und das geschieht im Rahmen so einer Anbahnung. Dann gibt es auch die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs, vermittelt durch das Jugendamt. Der Grundsatz ist: Umgang alle 14 Tage am Wochenende, Freitag bis Sonntag. Meistens kriegen die Eltern das selbst hin. Erst wenn sie es nicht schaffen, geht die Sache vor Gericht.

Wie wirkt sich das neue Unterhaltsrecht, das seit 01.01.2008 greift, auf die Situation aus? Das ist tatsächlich interessant. Unverheiratete bekamen schon immer nur Unterhalt, bis das Kind 3 Jahre alt ist, danach nur noch unter besonderen Umständen. Die eheliche Mutter erhielt den Unterhalt quasi lebenslang. Das Bundesverfassungsgericht forderte die Abschaffung dieses Ungleichgewichts. Anstatt aber die Ansprüche der nichtehelichen Mütter zu erhöhen, wurden die der verheirateten heruntergestuft. Nun wird die Eigenverantwortung gestärkt, das heißt: Die Frauen müssen früher arbeiten gehen, spätestens dann, wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Die genaue Handhabung wird sich erst durch die Rechtsprechung herausbilden. Da rollt eine Prozesswelle auf uns zu. Das Gesetz wirkt sich mittelbar jedoch auf das Sorgerecht aus. Denn wenn künftig die Frau sehr frühzeitig wieder arbeiten gehen muss, kann der Vater unter Umständen ketzerisch sagen: Die Kindesbetreuung kann ich ja übernehmen, wenn ich am Nachmittag aus dem Büro komme.

"Was können Väter tun?"

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Anwalt suchen
"Lassen Sie sich möglichst früh von einem Anwalt beraten", rät Rechtsanwalt Michael Dittmann. Denn alleine durchblicken Sie das Dickicht des Familienrechts nicht. "Gemeinsam entwickeln Sie Strategien, wie Sie sich der Mutter gegenüber verhalten sollten."

Taktik wählen
Immer erst Gesprächsbereitschaft signalisieren. Befürchten Sie, dass Ihre Ex sich mit dem Kind aus dem Staub macht, sollten Sie damit frühzeitig an die Öffentlichkeit gehen. Dittmann: "Stellen Sie zur Klärung vermeintlich kleiner Fragen Anträge beim Familiengericht. Mir ist kein Fall bekannt, in dem es ein Elternteil gewagt hätte, das Kind zu entziehen, nachdem der Fall dem Familiengericht bekannt war." Berichten Sie dem Jugendamt vom Problem, sich über die Belange des Kindes abzustimmen. Sagen Sie, Sie wollen sich informieren. Sie müssen selbstverständlich Fingerspitzengefühl beweisen: War Ihre Beziehung noch nicht ganz kaputt, ist sie es wahrscheinlich, wenn Post vom Anwalt kommt.

Mit Bedacht agieren
Verlieren Sie niemals das Wohl des Kindes aus den Augen! Fassen Sie auch Teilerfolge als Bestätigung auf. Sehen Sie sich nicht als Opfer und pochen Sie nicht immer nur auf Ihr Recht. "Und auch wenn's schwerfällt, sollten Sie den Optimismus nicht verlieren", rät Dittmann. Treten Sie als liebender Vater auf. Und zetteln sie keinen Feldzug gegen die Justiz an: Deren Vertreter lassen sich nicht gern als inkompetent bezeichnen.

Presse ... (pdf-Datei)

Weblinks
www.vamv.de
(Verband allein erziehender Mütter und Väter e.V.)
www.vafk.de
(Väteraufbruch für Kinder e.V.)
www.cooperation-fam.de
(Vereinigung von Fachanwälten für Familienrecht)


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