Rechtsanwälte Garbe & Dittmann, Presse

PRESSE


Artikel aus dem Playboy Dezember 2009
Rubrik: Berater

Von Norwegerinnen ohne Pulli, dem Liebes-Killer Fernsehen - und der Pflicht zum Sex in der Ehe

Ist Sex in der Ehe tatsächlich Pflicht?
Ja und nein. Einerseits steht im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1353: "Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet." Dazu zählt auch Sex. Theoretisch ist der Beischlaf einklagbar. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts war dies auch üblich. "Aber heute läuft der Paragraf ins Leere", sagt Michael Dittmann, Anwalt für Familienrecht aus Hamburg. Denn laut § 888 der Zivilprozessordnung gilt die Pflicht zum Sex als "nicht vertretbare Handlung". "Wenn ein Ehepartner keinen Sex mehr will, ist die Ehe gescheitert", sagt Dittmann. Eine offizielle Statistik über Scheidungsgründe gibt es nicht. Aber laut Ditmann ist "no sex" recht häufig der Grund für eine gescheiterte Ehe. Schade eigentlich.

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