Als familienrechtlich ausgerichtete
Kanzlei gilt unser Augenmerk auch den
vierbeinigen Familienmitgliedern.
Hunde
Als Hundeliebhaber werden Sie mit
einer ganzen Reihe rechtlicher Fragen
konfrontiert. Wir haben uns darauf
spezialisiert, Sie zu allen mit der Hundezucht
und Hundehaltung einhergehenden
Fragestellungen zu beraten.
Im Bereich der Tiermängelgewährleistung
ergeben sich durch das Gesetz
zur Modernisierung des Schuldrechts
erhebliche und weitreichende Konsequenzen.
Ein zentrales und oft übersehenes
Problem für Sie als Züchter ist die Frage,
ob Sie Unternehmer im Sinne des
Gesetzes sind. Auch wenn es zunächst
fremd erscheint, hat die vom Gesetz
verwendete Definition zur Folge, dass
an sich auch alle Nebenerwerbszüchterinnen
und -züchter beim Verkauf
ihrer Tiere als Unternehmer handeln.
Von dieser Frage hängt der Umfang
Ihrer Haftung ab, die weitreichend ist
und nur durch individuelle Verträge mit
den Käufern angemessen reduziert werden
kann.
Die Verwendung von zusammengestückelten
Musterverträgen aus dem
Internet birgt das Risiko nicht erkannter
Fallstricke und übermäßiger Haftung
des Züchters, ohne dass auf der anderen
Seite ein angemessener Schutz Ihrer
Welpen erreicht wird. Selbst der
Verband für das Deutsche Hundewesen
(VDH) als führende Interessenvertretung
aller Hundehalter in Deutschland warnt
vor dem Gebrauch von Musterverträgen
und stellt sie seinen Mitgliedern nicht
zur Verfügung.
Wir erstellen für Sie auf die individuellen
Merkmale Ihres Zwingers sowie die speziellen Bedürfnisse der von
Ihnen gezüchteten Rasse ausgerichtete Kaufverträge und
stehen Ihnen insbesondere bei allen Gewährleistungsfragen zur
Seite.
Unsere Beratung erstreckt sich auch auf die steuerrechtlichen und
tierschutzrechtlichen Aspekte.
Pferde
Einen besonderen Schwerpunkt haben wir im Bereich des
Pferderechts gesetzt und beraten bundesweit Pferdebesitzer, Reiter,
Pferdehändler, Reitervereine, Reitschulen, Tierärzte und Schmiede
in allen diesbezüglichen Fragen.
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zwingt den
Pferdehandel neue Wege zu gehen, um Gewährleistungsrisiken
angemessen zu reduzieren. Dabei wird dem schriftlichen Kaufvertrag
immer größere Bedeutung zukommen. Der Zustand des Pferdes
bei der Übergabe muss sorgfältig dokumentiert werden.
Mit einer klaren und individuellen Vertragsgestaltung helfen wir
Ihnen, Problemen vorzubeugen.
Wir beraten und vertreten Sie bei Gewährleistungsfragen nach
einem Pferdekauf/-verkauf, z. B. wegen Hauptmängel wie dem
Kehlkopfpfeifen, sowie den Fragen der Tierhalterhaftung.