TIERRECHT
Als familienrechtlich ausgerichtete Kanzlei gilt unser Augenmerk auch den vierbeinigen Familienmitgliedern.

Hunde
Als Hundeliebhaber werden Sie mit einer ganzen Reihe rechtlicher Fragen konfrontiert. Wir haben uns darauf spezialisiert, Sie zu allen mit der Hundezucht und Hundehaltung einhergehenden Fragestellungen zu beraten.

Im Bereich der Tiermängelgewährleistung ergeben sich durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche und weitreichende Konsequenzen.

Ein zentrales und oft übersehenes Problem für Sie als Züchter ist die Frage, ob Sie Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind. Auch wenn es zunächst fremd erscheint, hat die vom Gesetz verwendete Definition zur Folge, dass an sich auch alle Nebenerwerbszüchterinnen und -züchter beim Verkauf ihrer Tiere als Unternehmer handeln.

Von dieser Frage hängt der Umfang Ihrer Haftung ab, die weitreichend ist und nur durch individuelle Verträge mit den Käufern angemessen reduziert werden kann.

Die Verwendung von zusammengestückelten Musterverträgen aus dem Internet birgt das Risiko nicht erkannter Fallstricke und übermäßiger Haftung des Züchters, ohne dass auf der anderen Seite ein angemessener Schutz Ihrer Welpen erreicht wird. Selbst der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) als führende Interessenvertretung aller Hundehalter in Deutschland warnt vor dem Gebrauch von Musterverträgen und stellt sie seinen Mitgliedern nicht zur Verfügung.

Wir erstellen für Sie auf die individuellen Merkmale Ihres Zwingers sowie die speziellen Bedürfnisse der von Ihnen gezüchteten Rasse ausgerichtete Kaufverträge und stehen Ihnen insbesondere bei allen Gewährleistungsfragen zur Seite.

Unsere Beratung erstreckt sich auch auf die steuerrechtlichen und tierschutzrechtlichen Aspekte.

Pferde
Einen besonderen Schwerpunkt haben wir im Bereich des Pferderechts gesetzt und beraten bundesweit Pferdebesitzer, Reiter, Pferdehändler, Reitervereine, Reitschulen, Tierärzte und Schmiede in allen diesbezüglichen Fragen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zwingt den Pferdehandel neue Wege zu gehen, um Gewährleistungsrisiken angemessen zu reduzieren. Dabei wird dem schriftlichen Kaufvertrag immer größere Bedeutung zukommen. Der Zustand des Pferdes bei der Übergabe muss sorgfältig dokumentiert werden.

Mit einer klaren und individuellen Vertragsgestaltung helfen wir Ihnen, Problemen vorzubeugen.

Wir beraten und vertreten Sie bei Gewährleistungsfragen nach einem Pferdekauf/-verkauf, z. B. wegen Hauptmängel wie dem Kehlkopfpfeifen, sowie den Fragen der Tierhalterhaftung.

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